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Ihr guter Partner in Sachen Fotografie |
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Foto- Fachgeschäfte
A.
Besonderheiten für den Verkauf
1. Eigentumsvorbehalt
An allen Kaufgegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
2. Verzug / Mahnkosten
Kommt der Käufer in Verzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.
Für Mahnungen nach Verzugseintritt berechnen wir pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro, es
sei denn, der Käufer weist einen geringen Schaden nach.
3. Verjährung bei Mängeln an gebrauchten Sachen
Ansprüche aus Mängeln beim Kauf gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe an den
Kunden. Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3.) verjähren in der gesetzlichen Frist.
B.
Besonderheiten für Foto- und Reparaturarbeiten
1. Urheberrecht / Freistellung bei Verletzung
Bei allen uns übertragenen Arbeiten setzen wir das Urheber- und Verfügungsrecht des Auftraggebers
voraus. Von sämtlichen Folgen aus einer etwaigen Verletzung stellt uns der Auftraggeber frei.
2. Aufbewahrung und Abholung
Die von uns fertiggestellten Gegenstände sind alsbald nach der Fertigstellung abzuholen. Zur
kostenlosen Aufbewahrung sind wir nur für drei Monate nach dem unverbindlich genannten
Fertigstellungstermin verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist oder eines schriftlich
bekanntgegebenen Abholtermins geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den
Auftraggeber über. Wir sind berechtigt, die Fotoarbeit oder das Gerät auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers an diesen zu versenden, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu
hinterlegen oder auch aufgrund unseres Pfandrechts zu verwerten oder für die weitere Aufbewahrung
eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.
3. Verjährung
Ansprüche aus Mängeln bei Foto- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sachen verjähren in
einem Jahr ab Abnahme.
Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3.) verjähren in der gesetzlichen Frist.
C.
Generell geltende Bestimmungen
1. Termine
Reparaturtermine, die vor einer genauen Untersuchung und Feststellung der Art sowie des Umfangs zu
beseitigenden Schaden in der Werkstätte genannt werden, sind naturgemäß unverbindlich, soweit
nicht eine schriftliche Terminvereinbarung oder eine ausdrückliche Terminzusicherung vorliegt.
Ein Anspruch wegen Überschreitung dieser Termine kann nur nach Ablauf einer schriftlich zu
setzenden Nachfrist von mindestens zwei Wochen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann in
diesem Fall von der Bestellung zurücktreten oder Schadenersatz nach Ziffer 3 verlangen.
2. Rechte des Käufers bei Mängeln
In erster Linie gelten die Garantiebedingungen des Herstellers laut der zu jedem Gerät gehörenden
Garantiekarte.
Bei der Geltendmachung werden wir Sie nach besten Kräften unterstützen.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen nach
Ziffer 3.
3. Haftung
Wir haften nicht für Schäden, die wir selbst, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht haben.
Diese Haftbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, aus Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlen zugesicherter
Eigenschaften.
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden gehaftet.
Haftungsausschluss
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